WICHTIGE INFO:
Informationen zur Teilnahme an Bundestagswahl am 26.09.2021 für wohnungslose Personen in Köln.
Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 gelten folgende Voraussetzungen:
1. Vollendung des 18. Lebensjahrs,
2. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine
3. Kein Ausschluss vom Wahlrecht nach § 13.
Folgende Nachweise sind notwendig:
a) Personalausweis oder Reisepass
b) Sonstige Nachweise (z.B. Sozialhilfebescheid, Leistungsbescheid ALG II, etc.)
c) Bescheinigung des Wohnungsgebers/ der Heimleitung / oder des Sozialen Dienstes über den tatsächlichen und ununterbrochenen Aufenthalt in Köln.
d) Der Antrag muss bis spätestens 05.09.2021 gestellt werden
e) Der Antrag ist persönlich zu stellen beim Wahlamt:
51105 Köln Öffnungszeiten
Mo. – Do. 08.00 – 16.00 Uhr