Montag & Freitag: 9:00 - 14:30 Uhr
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Informationen von der Drogenbeauftragten:
Nach wie vor stellt das Virus SARS-CoV-2 Deutschland und die Welt vor große Herausforderungen: Gesundheitlich, wirtschaftlich, sozial. Besonders betroffen sind Menschen, die auf eine kontinuierliche ärztliche Versorgung angewiesen sind. Dies gilt insbesondere für Substitutionspatientinnen und -patienten. Mit der heute durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden die im April 2020 geschaffenen Sonderregelungen für die Substitutionsbehandlung um zunächst drei Monate verlängert.
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