Sonderregelung Substitution

 

Informationen von der Drogenbeauftragten:

Nach wie vor stellt das Virus SARS-CoV-2 Deutschland und die Welt vor große Herausforderungen: Gesundheitlich, wirtschaftlich, sozial. Besonders betroffen sind Menschen, die auf eine kontinuierliche ärztliche Versorgung angewiesen sind. Dies gilt insbesondere für Substitutionspatientinnen und -patienten. Mit der heute durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden die im April 2020 geschaffenen Sonderregelungen für die Substitutionsbehandlung um zunächst drei Monate verlängert.

Den kompletten Artikel findet ihr hier:

https://www.drogenbeauftragte.de/presse/detail/sonderregelungen-fuer-die-substitution-verlaengert/?fbclid=IwAR2QSSrXKX2n3NaUMUIoggs8Xw8SYGebbrv6YvFaevozBVKVimkzR4cKGeU

 

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