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Womöglich diskutiert demnächst der Rechtsausschuss des Stadtrats über das Thema „gefährliche Orte“ in der Stadt. Nach der Berichterstattung im „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat die Linke eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Drei Fragen will die Partei geklärt wissen: Nach welchen Kriterien entscheidet die Polizei, wann sie einen Ort als „gefährlich“ einstuft? Unter welchen Voraussetzungen darf auch ein einzelner Beamter eine Stelle zum „gefährlichen Ort“ erklären, und wie wird das kontrolliert? Und woran liegt es, dass die Polizei Köln gleich 13 solcher Orte definiert, andere Polizeibehörden in NRW dagegen deutlich weniger oder sogar gar keine?
Als „gefährliche Orte“ bezeichnet die Polizei nach dem Landespolizeigesetz Straßenzüge und Plätze in der Stadt, an denen die Kriminalität besonders hoch ist. Hier dürfen die Beamten Personen auch ohne Anlass kontrollieren – ausgenommen sind Menschen, die sich logischerweise dort aufhalten, also etwa Anwohner, Lieferanten oder KVB-Fahrgäste.
Linken-Fraktionssprecher Jörg Detjen lehnt diese Praxis ab: „Es gibt keine gefährlichen Orte in Köln“, sagt er. „Wir brauchen keine Stigmatisierung von Gebieten und ihren Bewohnern innerhalb der Kölner Stadtgesellschaft. Blanke Repression lehnen wir ab.“ Die Polizei, fordert Detjen, solle stattdessen „sozialräumliche und ordnungspolitische Konzepte“ für diese Gebiete vorschlagen.
Die nächste Sitzung des Rechtsausschusses ist am kommenden Montag. Ob die Antworten der Verwaltung bis dahin schon vorliegen, ist ungewiss. (ts)
– Quelle: http://www.ksta.de/26842178 ©2017