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Staatsanwaltschaften können beim Besitz von bis zu 10 Gramm Haschisch und Marihuana oder einem halben Gramm Heroin, Kokain oder Amphetaminen für den eigenen Verbrauch von einer Strafverfolgung absehen. Das NRW-Justizministerium bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht der Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung (Essen/Montag).
Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) habe die neuen Grenzen in einem Erlass geregelt. Unterhalb der Eigenbedarfsgrenzen kann die Justiz Verfahren einstellen, muss es aber nicht. Bei Jugendlichen darf ein Verfahren nur gegen Auflagen eingestellt werden, sagte Ministeriumssprecher Ulrich Hermanski auf Anfrage. Der Erlass sei mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium abgestimmt worden.
In dem Erlass gibt es laut «NRZ» eine ganze Reihe Ausnahmen, bei denen die Strafverfolger dennoch aktiv werden sollen – etwa wenn es Anzeichen für Rauschgifthandel gibt, die Tat in Haftanstalten begangen oder der Straßenverkehr gefährdet wurde. Sollte es sich um Drogen mit hohem Wirkstoffgehalt handeln, können Staatsanwälte auch bei geringen Mengen weiter ermitteln.
Die weichere Drogenpolitik der rot-grünen Landesregierung war bei der Opposition auf Kritik gestoßen. Kutschatys Vorgängerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hatte die Grenze bei Cannabis auf sechs Gramm gesenkt und bei harten Drogen ganz gestrichen. «Das war ein Fehler, der dazu führte, dass auch Gelegenheitskonsumenten unnötig kriminalisiert werden», zitierte die «NRZ» Kutschaty.