Gesetzesänderung zur Heroinbehandlung beschlossen

 

Es ist geschafft! Mit deutlicher Mehrheit hat der deutsche Bundestag gestern einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt.

Die Forderung vom JES Netzwerk, AIDS Hilfen und vielen anderen, der Behandlung mit Heroin eine gesetzliche Grundlage zu geben, ist damit endlich erfüllt worden. Heroin als Medikament wird ins Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung überführt. Dies geschieht dann allerdings unter engen, im Betäubungsmittelgesetz geregelten Erlaubnisvoraussetzungen, was eine sinnvolle medizinische Nutzung von Heroin in einem breiteren Rahmen weiterhin blockieren wird.

Dennoch ist dieser Schritt zu begrüßen und unser Dank gilt allen Abgeordneten, die ihrem Gewissen folgten und mit ihrem Abstimmungsverhalten Menschenleben retten. Das lobenswerte Durchhaltevermögen der Kommunen wie beispielsweise der Stadt Köln, die trotz der fehlenden Finanzmittel vom Bund bis zuletzt an diesem innovativen Behandlungsansatz festgehalten haben, hat sich öletztlich bezahlt gemacht.

Nun gilt es den nächsten Schritt zu tun und Diamorphin als Medikament für alle die es benötigen zugänglich zu machen.

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