Staatliche Anerkennung

 

Staatliche Anerkennung als Drogenberatungsstelle im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3 b der Stafprozessordnung und § 203 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch durch das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen.

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