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Köln. Weil ihr Schulweg an einer Drogenberatungsstelle vorbeiführte, muss die Stadt einem 15-jährigen Mädchen 581 Mark Bus-Fahrtkosten erstatten. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt.
Das Mädchen hatte im Schuljahr 94/95 über die Berliner Straße in Mülheim gehen müssen. Die Selbsthilfe-Einrichtung des „Junkie-Bundes“ Köln habe „Drogendealer und herumlungernde Personen“ angezogen, begründete das Gericht – eine „unzumutbare psychische Belastung“ für das damals zehnjährige Kind. Laut Polizei ist die Drogenszene in der Berliner Straße inzwischen jedoch weitgehend entschärft. „Der Park neben dem Bürgerzentrum „Mütze“ sei wieder clean“, bestätigte auch der Leiter der heutigen Methadon-Ambulanz der Drogenhilfe, Rainer Salisch-Chromow.
Der Streit um Fahrtkostenerstattungen ist für die Stadt aber keineswegs zu Ende: „Wir rechnen mit weiteren Fällen dieser Art. Das kann man endlos weiterdrehen“, sagte der stellvertretende Leiter des Schulamtes, Hans Werner Neulen dem „Kölner Morgen“. Die Stadt hätte sich statt des Beschlusses vom OVG ein „richtiges Urteil in einem Berufungsverfahren gewünscht“: „Wir brauchen jetzt endlich Rechtssicherheit.“ Ein vergleichbarer Fall aus dem Schuljahr 1996/97 wurde diese Woche ebenfalls zum Nachteil der Stadt entschieden, bestätigte ein OVG-Sprecher auf Anfrage, In der Verhandlung hatte die Stadt argumentiert, Drogenszenen gehörten zur „sozialen Realität einer Großstadt“. Gerrit Reiche